Lingua Oeconomicus e.V.
Lingua Oeconomicus e.V.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bildungseinrichtung sind in die Verträge einbezogen.

Eine Anmeldung zu Kursen oder Studienaufenthalten erfolgt schriftlich. Bei den allgemeinen vom BAMF geförderten Integrationskursen melden sich die Teilnehmer/innen auf den dafür vorgesehenen Anmeldebögen an. Bei anderen, staatlich nicht geförderten Kursen kann eine Anmeldung auch per Fax oder per Mail erfolgen, in jedem Fall benötigen wir einen schriftlichen Nachweis. Dabei gewährleisten wir die Bestimmungen für Fernabsatzverträge gemäß § 312 BGB.

 

Deutschkurse

Anmeldungen und Teilnahmegebühr

 

Anmeldungen zu Kursen, Seminaren oder Fortbildungen erfolgen schriftlich. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist bei jedem Kurs anzugeben. Die Gebühr wird mit der schriftlichen Anmeldung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Teilnehmers oder in Einzelfällen in Bar.

Die Teilnahmegebühr muss zum Anfang jedes neuen Moduls überwiesen/bezahlt werden. Die Veranstaltungen dürfen nur Teilnehmer besuchen, die die Gebühren in vollem Umfang überwiesen/bezahlt haben und darüber einen Nachweis (Kontoauszug, Quittung) haben.

Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir bei Anmeldungen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Gehen bei einem Kurs mehr Anmeldungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über die Teilnahme.

Empfänger/innen von staatlichen Sozialleistungen (Wohngeld, Arbeitslosengeld II), die sich zu den staatlich geförderten Deutsch-Integrationskursen anmelden, nehmen gebührenfrei teil, sofern sie dazu eine Berechtigung oder Verpflichtung haben. Hierzu sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen (Leistungsbescheide).

 

Fahrtkosten

Empfänger/innen von staatlichen Sozialleistungen können die Fahrtkostenerstattung bei rechtzeitiger Vorlage entsprechender Nachweise bekommen. Es muss ein Antrag im Büro gestellt werden. Das BAMF bewilligt eine Tagespauschale die nur für besuchte oder entschuldigte Kurstage gilt.

 

Kostenrückerstattung vom BAMF

Die Erstattung des Kostenbeitrags (50%) setzt die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (DTZ B1 & Test "Leben in Deutschland" muss bestanden werden) innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung voraus.

 

Kündigung des Vertragsverhältnisses

Wer vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurücktritt, dem wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurückerstattet. Das gilt für Selbstzahler, deren Teilnahme nicht staatlich gefördert wird.

Auch wenn jemand nicht an dem Kurs teilnimmt und kurz vorher „aussteigt“, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden, der seinerseits die Teilnahmegebühr übernimmt.

 

Fehlstunden

Fehlstunden sind Unterrichtsstunden, an denen ein Teilnahmeberechtigter nicht anwesend war.

Ein Teilnahmeberechtigter weist Fehlstunden auf, wenn keine oder keine ausreichenden Entschuldigungsgründe vorliegen.

Ein Teilnahmeberechtigter hat Fehlstunden nicht zu vertreten, wenn er aus einem wichtigen Grund entschuldigt abwesend war und dies dem Kursträger unverzüglich mitgeteilt hat (am Tag der Abwesenheit: schriftlich per Mail an:

wiegand@lingua-oeconomicus.de 

oder per WhattsApp an Tel.01520 2394418; die Nachweise der Entschuldigung müssen unter Angabe der Gründe für die Abwesen­heitstage im Büro oder  dem Kursleiter persönlich übergeben werden.

 

Wichtige Gründe sind insbesondere durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheit, Geburt eines Kindes, erforderliche Pflege eines Angehörigen, zwingend gebotene Behördentermine bei Vorlage einer Be­scheinigung. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit muss ein ärztliches Attest spätestens ab dem vier­ten Unterrichtstag vorgelegt werden. Bei telefonischer Mitteilung der Abwesenheit hat der Kursträger einen schriftlichen Vermerk anzufertigen, aus dem die Gründe der Abwesenheit hervorgehen, die später nachgewiesen sein müssen.

 

Wenn ein vom BAMF-gefördeter Teilnehmer ohne begründete Entschuldigung (bzw. Nachweise) fehlt, wird Lingua Oeconomicus das BAMF, das Kreisjobcenter und gegebenenfalls die Ausländerbehörde darüber informieren, was eventuell zu Leistungskürzungen führen kann. In diesem Fall werden keine Fahrtkosten erstattet.

Wenn ein Teilnehmer (Selbstzahler) den Kurs oder die Fortbildung versäumt oder die Veranstaltung abbricht, so besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Gebühr.

Bei Ausfall bzw. bei Nichtstattfinden einer Veranstaltung werden die Teilnehmer/innen unverzüglich informiert und sie wird dann nachgeholt. Falls eine Veranstaltung ganz ausfallen sollte, werden die gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet.

 

Teilnahmebescheinigunen und Gebührenbescheinigungen werden nach Teilnahme an einer oder mehrerer Veranstaltungen auf Wunsch ausgestellt.

 

 

Prüfungsgebühren

Selbstzahler zahlen bei den DTZ-Prüfungen eine Gebühr von 150,00 EUR;  BAMF-geförderte Teilnehmer/innen sind beitragsfrei.

 

Schäden

Der Verein Lingua Oeconomicus haftet in Veranstaltungen nicht für Schäden, die er nicht zu vertreten hat, z.B. für Unfälle, Diebstähle oder Sachbeschädigungen.

 

 

 

Lehraufenthalte für russische Studierende



Anmeldungen, Fälligkeit der Gebühr

 

Der Anmeldefrist beträgt 5 Monate vor der Anreise und erfolgt schriftlich durch den oder die Leiter/in der Gruppe (22-24 Personen, einschließlich 1-2 Leitenden Personen). Die Leitende/n Person/en haben kostenfreien Aufenthalt.

Bis 4 Monaten vor Anreise leistet die Gruppe (22-24 Personen) eine Vorauszahlung auf das Konto Lingua Oeconomicus e.V. (dem Vertrag gemäß)  und bekommt per Post die Einladungen und weitere Unterlagen für das Visum. Ab diesem Zeitraum ist ein Rücktritt von dem Studienaufenthalt gebührenpflichtig. Der Rücktritt vor Aufenthaltsbeginn ist jederzeit möglich. Das überwiesene Geld kann aufgrund von Unterkunftsbuchungen und sonstiger Kosten nicht zurückerstattet werden. Die Summe von 250,00 Euro pro Person wird nicht zurückgestattet für Studenten/innen, die die Reise abgesagt haben. Lingua Oeconomicus e.V. wird  unten aufgeführte Entschädigung pro Person beanspruchen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich per Mail (mit der Bitte um Bestätigung) erfolgen.

- Rücktritt bis zu 70 Tagen vor Reisebeginn: 10% der Vorauszahlung;

- 69 – 45 Tagen vor Reisebeginn: 20% der Vorauszahlung;

- 44 – 30 Tagen vor Reisebeginn: 50% der Vorauszahlung;

- 29 – 0 Tagen vor Reisebeginn: 100% der Vorauszahlung;

 

Die absagende Seite erhält eine Bestätigung des Empfangs der Mitteilung. Wenn das Geld schon überwiesen wurde, muss das Geld zurückerstattet werden, aber die anfallenden Bankspesen sind von der Seite zu tragen, die den Studienaufenthalt abgesagt hat.

 Wenn eine Vorauszahlung auf das Konto nicht überwiesen wird, dann wird die Buchung der Jugendherberge (dem Vertrag gemäß) automatisch gekündigt und der Lehraufenthalt storniert.

Dies tritt allerdings nur in Kraft, wenn die betreffenden Personen bis drei Monaten vor Beginn der Abreise keine entsprechenden Ersatzpersonen stellen können.

Bei normaler Gruppengröße (22-24 Personen, einschließlich 1-2 leitende Personen) erhalten die Reiseleiter/innen zehn Tage vor Anreise das Programm des Aufenthaltes und dies zusammen mit einem Skript zum theoretischen Teil einschließlich eines Briefes an die Studierenden. Die Bezahlung der restlichen Summe für den Aufenthalt in Deutschland erfolgt am Ankunftstag in der Jugendherberge. Wenn am Ankunftstag die fehlende Summe für den Aufenthalt nicht vollständig bezahlt wird, findet das Programm nicht statt und darüber hinaus wird die Stammuniversität sowie das Generalkonsulat Deutschlands in Russland schriftlich informiert.

 

Leistungsumfang

Das Seminar besteht aus 30 akademischen Stunden und mehreren Blöcken:

-          Theoretischer Teil;

-          Praktischer Teil;

-          Round Table;

-          3-4 Vorträge von Referenten (davon mindestens 1 Unternehmensbesuch oder Institutionenbesuch).

Was während des Lehraufenthalts inhaltlich geboten wird, ergibt sich aus dem Programm, das 10 Tage vor der Gruppen-Abreise die Gruppen-Leiter/innen erhalten.

Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl – weniger als 20 Studierende – wird das Programm entsprechend gekürzt.

Bei einer Teilnehmerzahl, die weniger als 10 Studierende aufweist, findet die Reise nicht wie vorgesehen statt, den Studierenden und leitenden Personen steht dennoch eine Unterkunft zur Verfügung. Nach Absprache wird dann entweder kein Programm angeboten oder nur in geringfügigem Maße.

 Wenn eine oder mehrere Unterrichtsstunden (von insgesamt 30) ausfallen sollten, werden die Unterrichtsveranstaltungen entweder nach Absprache mit den Leiter/innen der Gruppe ersetzt oder es wird eine angemessene Summe zurückerstattet. Darüber hinaus werden in einigen Programmen mehr als 30 Unterrichtsstunden angekündigt.


Urkunden werden nach erfolgreicher Teilnahme an dem Lehraufenthalt (Zahl der Unterrichtsstunden, Themen, Namen der Referenten/innen) für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in ausgestellt und übergeben.

 Der Verein Lingua Oeconomicus haftet in Veranstaltungen nicht für Schäden, die er nicht zu vertreten hat, z.B. für Unfälle, Diebstähle oder Sachbeschädigungen. Aus

hygienerechtlichen Gründen ist das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in die Jugendherberge nicht erlaubt.

 

 

Aktualisiert: 03.08.2023

 

Zertifiziert durch
Weiterbildung Hessen e.V. Frankfurt a. M.

 

 

Lingua Oeconomicus e.V.

 

Schlesierstr. 30

35260 Stadtallendorf

 

Telefon/Fax:  
06428 4416626

 

Mobil:            

01520 2394418
(WhatsApp)

 

Mail:
wiegand@lingua-oeconomicus.de
kleber@lingua-oeconomicus.de

 

Bürozeiten:

 

Montag, Dienstag & Mittwoch:
08:30 - 14:00 Uhr

 

Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr

 

 

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